Brand eines Lüfters einer Lüftungsanlage. Demontage des betroffenen Lüfters. Belüftungsmaßnahmen durchgeführt und angrenzende Bereiche kontrolliert.
Kategorie: Einsätze 2017
11. Fehlalarm / 17.03.2017 um 22:01 – 22:36Uhr
Auslösung einer BMA ohne ersichtlichen Grund. Keine Maßnahmen erforderlich.
10. Brand / 10.03.2017 um 14:35 – 15:40Uhr
Ausgelöster Heimrauchmelder durch Schwelbrand eines Mülleimers in der Altkönigstraße in Usingen. Dieser wurde mit etwas Wasser abgelöscht und nach draußen verbracht. Das Treppenhaus und die Wohnung wurden belüftet.
09. Brand / 09.03.2017 um 10:53 – 11:15Uhr
In der Hattsteiner Allee in Usingen wurde ohne ersichtlichen Grund die BMA ausgelöst.
08. Brand / 03.03.2017 um 14:52 – 16:41Uhr
In einer Wohnung in Usingen brannte ein Wäschetrockner.
Innenangriff mit 1 C-Rohr vorgenommen. Trockner abgelöscht und Brandgut aus Wohnung entfernt. Belüftungsmaßnahmen durchgeführt. Löschwasser mit I-Sauger aufgenommen.
07. Fehlalarm / 01.03.2017 um 08:14 – 08:41Uhr
Auslösung einer BMA durch Wartungsarbeiten. Keine Maßnahmen der Feuerwehr erforderlich.
06. Brand / 23.02.2017 um 11:27 – 12:00Uhr
Auslösung einer BMA im Gewerbegebiet „Am gebackenen Stein“ durch Produktionsstaub. Keine Maßnahmen der Feuerwehr erforderlich.
05. Technische Hilfeleistung / 27.01.2017 von 11:17 – 12:10 Uhr
Ein Gleitschirmflieger hatte sich in Eschbach „Am hohen Berg“ in einem Baum verfangen. Der Verunfallte war unverletzt und wurde vom Usingen 2-51 und 1-43 über eine Steckleiter gerettet.
04. Brand / 26.01.2017 um 17:58 – 19:20Uhr
In der Bachstraße brannte ein Ofenholzstapel auf Terrasse eines Wohnhauses. Die Fensterscheiben wurden durch Wärmeeinwirkung beschädigt.
Der Usingen 2-42 hat mit 1 C-Rohr die Brandbekämpfung vorgenommen. Innenbereich wurden mit WBK kontrolliert. Der Usingen 6-48 unterstützte bei der Wasserversorgung und der Usingen 2-51 übernahm das Ausleuchten der Einsatzstelle.
03. Brand / 23.01.2017 um 16:18 – 16:40Uhr
Auslösung einer BMA in einem Usinger Lebensmittelmarkt. Der Bereich wurde erkundet. Es waren keine weiteren Maßnahmen erforderlich.