Die Feuerwehren der Stadt Usingen bilden sich regelmäßig fort.
Auch für die technische Unfallrettung nach Verkehrsunfällen müssen sich die Einsatzkräfte der Feuerwehr regelmäßig fortbilden und üben. Jeder Verkehrsunfall ist anders und so ist auch ein flexibler Umgang mit den Rettungsgeräten wichtig. Der Umgang mit diesen Geräten und die verschiedenen Vorgehensweisen wurden am vergangenen Samstag in Usingen geübt. Hierfür buchten wir diesmal das Ausbilder Team von WEBER RESCUE Systems, dem Hersteller eines Großteils unserer Rettungsgeräte. Aber auch vorhandene Geräte anderer Hersteller und bei uns nicht vorhandene Geräte der Firma Weber konnten getestet werden. 26 Kameraden aus allen Usinger Stadtteilen und vier Gäste aus Grävenwiesbach wurden so an einem Tag auf den neusten Wissensstand gebracht.
Ein herzliches Dankeschön an die drei Ausbilder und an das Team vom Abschleppdienst Buhlmann für die Bereitstellung der Übungsfahrzeuge.
Quelle Bilder & Text: Freiwillige Feuerwehr Usingen
Nachdem in der Stadt Usingen bereits im Jahr 1862 und in Wehrheim im Jahr 1899 Freiwillige Feuerwehren gegründet worden waren, entstanden in der Folgezeit in weiteren Orten des Kreises Usingen freiwillige Wehren, so auch in Eschbach. Am 25. September 1929 traten 58 Männer zusammen und gründeten die Freiwillige Feuerwehr Eschbach.
Im Jahr 1931 wurde ein neues Gerätehaus erstellt, eine Ausziehleiter und einige Rauchmasken angeschafft sowie eine 400 L Motorspritze in Betrieb genommen, die man im Jahr 1946 durch eine 800 L Spritze ersetzte. Ebenfalls im Jahr 1946 wurde ein Mannschaftswagen in den Dienst der Wehr gestellt, um für die Nachbarschaftshilfe besser gerüstet zu sein. Die örtliche Alarmanlage wurde durch eine Sirene ersetzt. Durch den Kauf einer neuartigen Tragkraftspritze im Jahr 1969 konnte die Leistungsfähigkeit der Wehr weiter verbessert werden.
Am 30. Mai 1967 erfolgte die Gründung der Jugendfeuerwehr Eschbach, deren Betreuung Gerhard Söhnge übernahm.
Im Jahr 1981 wurde das alte LF 8 (Löschgruppenfahrzeug) gegen ein neues und zeitgemäßes ausgetauscht. Ab dieser Zeit verfügte die Wehr Eschbach auch über
Atemschutzgeräte und man konnte ab dieser Zeit über 4m-Funk kommunizieren. Um die Einsatzfähigkeit zu verbessern, kaufte man 1985 einen ausgemusterten VW-Bus von der Polizei, welcher in Eigenarbeit zum MTW (Mannschaftstransportwagen) umgebaut wurde. Im Jahr 1996 wurde nach dem gleichen Prinzip der alte MTW durch einen anderen ersetzt.
Der Spatenstich für das neue Gerätehaus war am 18. November 1988, die Einweihung wurde am 9.August 1991 gefeiert. Der Rohbau wurde von einem Bauunternehmen erstellt, das Dach und der komplette Innenausbau wurde ausschließlich in Eigenleistung erbracht.
Im September 1991 wurde ein RW1 (Rüstwagen) vom Katastrophenschutz der Feuerwehr Eschbach zur Verfügung gestellt, der heute von der Stadt Usingen unterhalten wird.
Im Dezember 2001 erhielten wir ein neues LF 8/6 mit 800 L Wasser und so konnte nach 72 Jahren das erste Löschfahrzeug mit Wassertank bei der Feuerwehr Eschbach in Dienst gestellt werden.
Um den Nachwuchs frühzeitig zu sichern, wurden am 15. August 2002 die Feuerwehr-Kids Eschbach als eine der ersten Mini-Feuerwehren im Hochtaunuskreis gegründet. Das Betreuerteam setzte sich aus Katja Bender, Isabell Härtl, Michaela Schmidt, Sabine Schoula und Denise Vetter zusammen.
Pünktlich zum 75-Jährigen Jubiläum, welches im September 2004 gefeiert wurde, konnte ein neues MTF in Dienst gestellt werden. Im Gegensatz zu den vorherigen Gebrauchtfahrzeugen konnte diesmal ein Neu-Fahrzeug an die Stadt Usingen übergeben werden. Der gesamt Kaufpreis wurde ausschließlich durch Vereinsgelder getragen und zeigte das hohe Engagement und die Leistungsfähigkeit der Eschbacher Wehr.
Weiterhin konnte, durch Einsatz von Vereinsmitteln, in den folgenden Jahren die Ausstattung der Feuerwehr modernisiert und verbessert werden. Wichtige Anschaffungen waren ein Überdrucklüfter sowie eine Wärmebildkamera zur effektiveren Personensuche und Brandbekämpfung.
Im Jahr 2015 verfügt die Feuerwehr Eschbach über 35 aktive Kameraden und Kameradinnen, insgesamt zählt die Freiwillige Feuerwehr Eschbach 270 Mitglieder.
Für die Sprechfunk-Ausbildung im Hochtaunuskreis, für alle hier ansässige BOS (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben), wurde Mitte der 1980er Jahre eine dritte Ausbildungsstätte, neben den bereits vorhandenen in Bad Homburg (bis 2009) und Königstein, nach Einführung des neu geschaffenen Sprechfunkberechtigungs-Lehrganges erforderlich.
Mit Hilfe des KBi Jürgen Dohmke, des stellv. KBi Kurt Eifert, des KBM-Funk Robert Keck und des StBi Heinz Dienstbach sowie der neuen Kreisausbilder Uwe Bender (V), Harald Bender und Günter Ruß (alle von der FF-Eschbach) wurde die Ausbildungsstätte im Stützpunkt Usingen neu aufgebaut.
Im Mai 1987 war dann der Start des ersten Lehrgangs. Bis zum zehnten Lehrgang im
Feb./Mrz. 1991 waren die Lehrgänge im Stützpunkt Usingen.
Wegen mehreren Terminüberschreitungen im Stützpunkt Usingen wurde vom StBi Heinz Dienstbach mit Genehmigung der Kreisspitze der Lehrgangbetrieb in das neu errichtete Feuerwehrgerätehaus nach Eschbach verlegt. Hier wurden 37 Lehrgänge bis Jun./Jul. 2012 im analogen Funksprechbereich abgehalten.
In der Regel, je nach Bedarfsmeldung der Gemeinde- und Stadtbrandinspektoren, wurden in allen Ausbildungsstätten 2 Lehrgänge mit min. 12 und max. 20 Teilnehmern absolviert.
Als besonderen Kameraden hatten wir im Juni 1994 den heutigen Ministerialdirigenten im
HMDI und Stadtbrandinspektor der Stadt Kronberg Gunnar Milberg der uns auch den damaligen ELW2 am Ende des Lehrganges vorstellte.
Auch die Kreisausbilder Peter Stadtherr, Thorsten Bluhm und Hans-Joachim (Hajo) Kasielke sowie der Helfer Jürgen Zipser wurden zuvor von uns als Sprechfunker ausgebildet.
Die Kreisausbilder, sowie deren Helfer kommen alle aus der Organisationen Feuerwehr und leisten ihren Dienst ehrenamtlich zum Wohle der
aktiven Kameradinnen und Kameraden der einzelnen Organisationen.
Leider wurde mit Einführung des Digitalen Sprechfunkbetriebes die Ausbildung ab 2012 zur Feuerwehr nach Neu Anspach verlegt.
Ein wenig Statistik…
Insgesamt wurden vom Mai 1987 bis Juni 2012 in den Ausbildungsstätten Usingen (10) und Eschbach (37), gesamt 47 Lehrgänge abgehalten. 863 Teilnehmer haben teilgenommen von denen 838 das Lehrgangsziel (97.1 %) erreicht und die Sprechfunkberechtigung erhalten haben. 97% aller Teilnehmer haben den Lehrgang bestanden.
Günter Russ bei der Ausbildung von Nachwuchs
Lehrgang 46
Lehrgang 47
Von 863 Teilnehmer kamen:
731 Kameradinnen und Kameraden von den Feuerwehren
(als besonderen Kameraden hatten wir im Juni 1994 den heutigen Ministerialdirigenten im HMDI und Stadtbrandinspektor der Stadt Kronberg Gunnar Milberg der uns auch den damaligen ELW2 am Ende des Lehrganges vorstellte)
89 Kameradinnen und Kameraden vom DRK (Deutschen Roten Kreuz)
38 Kameradinnen und Kameraden vom MHD (Malteser Hilfsdienst)
1 Kamerad von der ehemaligen Katastrophenschutz-Werkstatt in Wehrheim
4 Kameradinnen und Kameraden von der DLRG (Deutsche Lebensrettungsgesellschaft)
An Ausbilder fungierten:
bei allen 47 Lehrgängen als Kreisausbilder bzw. Lehrgangsleiter Günter Ruß, Eschbach
bei allen 47 Lehrgängen als Kreisausbilder Harald Bender, Eschbach
vom 1. bis 16. Lehrgang als Kreisausbilder Uwe Bender, Eschbach bis zu seinem Tod am 14.04.1997
vom 2. bis 9. Lehrgang als Helfer und Kreisausbilder Peter Stadtherr, Michelbach
vom 8. bis 43. Lehrgang als Helfer und Kreisausbilder Thorsten Bluhm, Anspach, bis zum Abschied am 25.10.´09
vom 17. bis 47. Lehrgang als Kreisausbilder Manfred Moos, Westerfeld
vom 14. bis 47. Lehrgang als Helfer Jürgen Zipser, Wilhelmsdorf
vom 15. bis 47. Lehrgang als Helfer und Kreisausbilder Hans-Joachim Kasielke, Anspach
bei den ersten 13 Lehrgängen waren mehrere Helfer bei einem oder mehreren Lehrgängen tätig: Robert Keck Königstein, Werner Reuss Königstein, Reinhold Figgen Usingen, Stephan Garth Usingen, Matthias Bender Usingen, Stephan Kern Usingen, Siegfried Worbs Usingen, Markus Roggenland Usingen, Michael Best Usingen sowie Reiner Kaul Eschbach
für das leibliche Wohl und die Verpflegung während der Lehrgänge waren verantwortlich: vom 1. bis 10. Lehrgang Harald Steinmetz, Usingen und vom 11. bis 47. Lehrgang Rainer Kaul, Eschbach
Ehrungen
Nach mehr als 20 Jahren Lehrgangsarbeit wurden die Kameraden der Feuerwehr Eschbach, Günter Ruß und Harald Bender mit dem Ehrenkreuz am Bande des Nassauischen Feuerwehrverband e.V. ausgezeichnet. Günter Russ (links) erhielt das Ehrenkreuz in Gold am Bande für hervorragende Verdienste als Kreisausbilder und Lehrgangsleiter, Harald Bender (rechts) das Ehrenkreuz in Silber am Bande für besondere Verdienste als Kreisausbilder.
Ehrung der beiden Ausbilder Günter Russ und Harald Bender
Ein Feuerwehrverein ist in Deutschland ein Verein zur Förderung des örtlichen Brandschutzes, der in manchen Regionen neben der jeweiligen kommunalen Freiwilligen Feuerwehr besteht.
Abgrenzung des Vereins zur Einsatzabteilung und zur kommunalen Einrichtung
Die Mitgliedschaft im Feuerwehrverein ist in der Regel unabhängig vom aktiven Mitwirken in der Einsatzabteilung der jeweiligen Freiwilligen Feuerwehr. So freuen wir uns auch jederzeit über Mitglieder, die den Verein unterstützen möchten, aber nicht als Einsatzkräfte aktive werden möchten. In der Regel sind jedoch beim Bestehen eines Feuerwehrvereins die Einsatzkräfte eines Ortes gleichzeitig Mitglieder beider Organisationen. Während in den übrigen Bundesländern Feuerwehrvereine erst in der jüngeren Vergangenheit entstanden, waren die Feuerwehren in Bayern bereits seit der Gründerzeit um 1870 in Form eines Feuerwehrvereins organisiert. Die daraus resultierende Doppelnatur der Feuerwehren in Bayern als gleichzeitig Verein und gemeindliche Brandschutzeinrichtung war bis zur Veröffentlichung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) im Jahr 1985 ein juristisch schwieriges Terrain. Erst das BayFwG definierte die Abgrenzung des Feuerwehrvereins von der gemeindlichen Einrichtung. Daraus resultiert allerdings, dass in Bayern jede gemeindliche Feuerwehr auch einen Feuerwehrverein hat.
Finanzierung
Feuerwehrvereine finanzieren sich in der Regel durch Spenden und Mitgliedsbeiträge. Vereinzelt haben sich Kommunen gegenüber ihren Feuerwehrangehörigen verpflichtet, Aufwandsentschädigungen für Einsätze bzw. Sonderdiensten zu leisten. Teilweise werden diese aber an den Feuerwehrverein entrichtet. Von diesen Geldern werden öfters Anschaffungen im Sinne der Kameradschaft, aber auch Zuschüsse zu Fahrzeug-, Gebäude- und Geräteanschaffungen gegeben. Des Weiteren können Feuerwehrvereine durch ihre Kommune im Rahmen der Vereinsförderung finanziell bedacht werden.
Bezeichnung
Die Feuerwehrvereine tragen in den einzelnen Regionen unterschiedliche Bezeichnungen. In den mittel- und süddeutschen Bundesländern tragen sie meist denselben Namen wie die Freiwillige Feuerwehr, deren Unterstützung und Förderung sie dienen; sie heißen dann folglich wie die gemeindliche Feuerwehr selbst auch „Freiwillige Feuerwehr … (Ortsname)“ bzw., soweit sie im Vereinsregister eingetragen sind, „Freiwillige Feuerwehr … (Ortsname) e. V.“. Im norddeutschen Raum hingegen ist die Bezeichnung „Feuerwehrförderverein … (Ortsname)“ oder „Feuerwehrverein … (Ortsname)“, wiederum je nach Eintragung mit oder ohne den Zusatz „e. V.“, üblicher. Rechtlich gesehen bestehen gegen die in Mittel- und Süddeutschland geübte Namenspraxis Bedenken, weil hier eine erhebliche Gefahr besteht, dass Außenstehende schwierig unterscheiden können, ob sie mit der Feuerwehr als solcher – also in der Regel einer kommunalen Einrichtung ohne eigene Rechtspersönlichkeit – oder mit einem Feuerwehrverein in Kontakt treten.
Rechtliches
Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), dem die rechtswissenschaftliche Literatur überwiegend folgt, liegt ein (nichteingetragener) Feuerwehrverein auch dann vor, wenn die Mitglieder der Feuerwehr eine Kameradschaftskasse anlegen. Diese Auffassung ist nicht unumstritten, weil sie einen Verein fingiert, den niemand wirklich wissentlich und willentlich gegründet hat. Selbst wenn man aber dem Bundesfinanzhof im Grunde folgt, so verbirgt sich jedoch zumindest in denjenigen Bundesländern kein nichteingetragener Verein, sondern ein kommunales Sondervermögen hinter der Kameradschaftskasse, in denen die Kameradschaftskasse in einer öffentlich-rechtlichen Feuerwehrsatzung, also in der Satzung der gemeindlichen Feuerwehr selbst, geregelt ist. Hierzu zählen neben Baden-Württemberg und Sachsen auch Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. Da es aber mit Ausnahme Baden-Württembergs insoweit an einer eindeutigen gesetzlichen Regelung fehlt, ist dies für die drei anderen genannten Länder nicht unumstritten.
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